Stand: . Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. So prüfen wir unsere Inhalte.
Das Wichtigste in Kürze
- freiwillig Als Privatperson müssen Sie keine Rechnung ausstellen. Als Beleg für Käufer und Verkäufer ist sie trotzdem sinnvoll.
- ohne USt Weisen Sie keine Umsatzsteuer aus: Wer nicht Unternehmer ist und trotzdem Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie (§ 11 Abs. 14 UStG).
- § 2 UStG Wer nachhaltig Einnahmen erzielt, ist Unternehmer – dann gelten die Regeln für Unternehmer oder Kleinunternehmer.
Darf ich als Privatperson eine Rechnung schreiben?
Ja. Die Rechnungsregeln des Umsatzsteuergesetzes (§ 11 UStG) richten sich an Unternehmer; wer privat verkauft, hat keine Rechnungspflicht und kein Formular einzuhalten. Eine Rechnung ist trotzdem nützlich: Der Käufer kann belegen, dass er die Sache gekauft hat, und Sie halten fest, was zu welchem Preis verkauft wurde.
Typisch sind der Verkauf eines gebrauchten Fahrrads, Autos oder Möbelstücks, eines Instruments oder einer Sammlung – Dinge, die Sie selbst genutzt haben und einmalig verkaufen.
Was gehört drauf?
Vorgeschrieben ist nichts. Damit die Rechnung als Beleg taugt, empfehlen sich diese Angaben:
- Name und Anschrift von Ihnen und vom Käufer
- Datum
- Beschreibung des verkauften Gegenstands bzw. der Leistung
- Gesamtbetrag – ohne Ausweis von Umsatzsteuer, ohne Steuersatz und ohne Aufteilung in netto und brutto
- Hinweis „Privatverkauf – es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“
Eine UID-Nummer oder Steuernummer gehört nicht auf eine Privatrechnung. Bei Gegenständen mit Seriennummer, etwa einer Rahmennummer beim Fahrrad oder der Fahrgestellnummer beim Auto, hilft die Nummer in der Beschreibung, den Gegenstand eindeutig zu bezeichnen.
Keine Umsatzsteuer ausweisen
Als Privatperson verrechnen Sie keine Umsatzsteuer. Steht trotzdem ein Steuerbetrag auf der Rechnung, schulden Sie ihn dem Finanzamt (§ 11 Abs. 14 UStG). Schreiben Sie deshalb nur einen Gesamtbetrag – ohne Steuersatz und ohne Aufteilung in netto und brutto.
Der Rechnungsgenerator setzt bei „Privatverkauf“ jede Position auf 0 %, druckt nur den Gesamtbetrag und schlägt den Hinweis „Privatverkauf – es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.“ vor.
Beispiel: Verkauf eines gebrauchten Fahrrads
Max MusterMusterweg 38010 Graz
Rechnung an Anna BeispielBeispielgasse 51100 Wien
| Pos | Beschreibung | Menge | Einzelpreis | GesamtpreisGesamt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Gebrauchtes Trekkingrad, Rahmennummer WTU123456 | 1 | 350,00 € | 350,00 € |
- Gesamtbetrag:
- 350,00 €
Privatverkauf – es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Wird bar bezahlt, ergänzen Sie „Betrag dankend erhalten“ mit Datum und Unterschrift; dann ist die Rechnung zugleich eine Quittung.
Rechnung ohne Gewerbe: Ab wann bin ich Unternehmer?
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Dazu zählt nach § 2 Abs. 1 UStG „jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt“. Auf eine Gewerbeberechtigung kommt es dabei nicht an.
Wer gelegentlich eigene, gebrauchte Sachen verkauft, handelt in der Regel privat. Wer dagegen Waren einkauft, um sie weiterzuverkaufen, oder regelmäßig Leistungen gegen Bezahlung anbietet, etwa Nachhilfe, Webdesign oder Reparaturen, ist meist Unternehmer. Dann gelten die Regeln für Unternehmer: bei kleinen Umsätzen die Kleinunternehmer-Rechnung ohne Umsatzsteuer, sonst eine Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG. Im Generator sind das „Kleinunternehmer“ und „Unternehmer mit USt“.
Das gilt auch umgekehrt: Schreiben Sie als Unternehmer eine Rechnung an einen Privatkunden, ist das kein Privatverkauf – es gelten die Regeln für Unternehmer.
„Ohne Gewerbe“ heißt also nicht „privat“. Viele, die ohne Gewerbeschein arbeiten, etwa als Vortragende oder in einem freien Beruf, sind Neue Selbständige: Sie schreiben Rechnungen als Unternehmer, oft als Honorarnote, und sind bei der SVS pflichtversichert, sobald ihre Einkünfte 6.613,20 € im Jahr 2026 übersteigen. Braucht Ihre Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung, müssen Sie das Gewerbe anmelden; eine Rechnung ersetzt das nicht.
Sonderfall: neues Fahrzeug in die EU
Eine Ausnahme gibt es für neue Fahrzeuge: Wer privat ein neues Fahrzeug verkauft, das in einen anderen EU-Staat gelangt – bei einem Auto etwa höchstens sechs Monate alt oder höchstens 6.000 km gefahren –, wird für diesen Verkauf wie ein Unternehmer behandelt. Die Rechnung muss bis zum 15. des Folgemonats ausgestellt werden und auf die Steuerfreiheit hinweisen (Art. 2 und Art. 11 UStG-Binnenmarktregelung). Klären Sie einen solchen Verkauf vorab mit dem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung.
Häufige Fragen
Brauche ich als Privatperson eine Steuernummer oder UID-Nummer?
Nein. Eine Privatrechnung enthält Ihren Namen und Ihre Anschrift, aber keine Steuernummer und keine UID-Nummer.
Darf ich als Privatperson eine Rechnung an eine Firma schreiben?
Ja, es gelten dieselben Empfehlungen. Weil auf der Rechnung keine Umsatzsteuer steht, kann die Firma daraus keine Vorsteuer abziehen.
Muss ich den Verkauf versteuern?
Diese Seite behandelt die Rechnung und die Umsatzsteuer. Ob ein privater Verkauf für die Einkommensteuer eine Rolle spielt, etwa bei einem Spekulationsgeschäft, klären Sie mit dem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung.
Wie viel kann ich als Privatperson in Rechnung stellen?
Einen Höchstbetrag gibt es nicht. Ob Sie privat verkaufen, hängt nicht vom Betrag ab, sondern davon, ob Sie nachhaltig tätig sind: Ein gebrauchtes Auto um viele Tausend Euro kann ein Privatverkauf sein, regelmäßige kleine Aufträge dagegen eine unternehmerische Tätigkeit.
Kann ich als Privatperson eine Rechnung für Dienstleistungen schreiben?
Für eine einmalige Gefälligkeit ja. Bieten Sie Leistungen wie Nachhilfe oder Webdesign regelmäßig gegen Bezahlung an, sind Sie umsatzsteuerlich Unternehmer, auch ohne Gewerbeschein – dann gelten die Regeln oben unter „Ab wann bin ich Unternehmer?“, meist als Kleinunternehmer oder mit einer Honorarnote.
Brauche ich eine Rechnungsnummer?
Nein. Eine Nummer hilft nur, wenn Sie mehrere Belege ausstellen und sie auseinanderhalten wollen. Das Feld darf auch eine einfache „1“ enthalten.
Quellen
- § 11 UStG 1994 – Ausstellung von Rechnungen ris.bka.gv.at öffnet in neuem Tab
- § 2 UStG 1994 – Unternehmer, Unternehmen ris.bka.gv.at öffnet in neuem Tab
- Art. 11 UStG 1994, Anhang (Binnenmarkt) – Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen ris.bka.gv.at öffnet in neuem Tab
- SVS – Aktuelle sozialversicherungsrechtliche Werte svs.at öffnet in neuem Tab