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Das Wichtigste in Kürze
- = Rechnung Rechtlich ist die Honorarnote eine Rechnung: Für Unternehmer gelten dieselben Pflichtangaben nach § 11 UStG.
- 55.000 €brutto Bis zu diesem Jahresumsatz sind Sie Kleinunternehmer: Honorarnote ohne Umsatzsteuer, mit Hinweis auf die Befreiung.
- 6.613,20 €Einkünfte 2026 Darüber sind Neue Selbständige bei der SVS pflichtversichert – gerechnet wird mit dem Gewinn, nicht mit der Summe der Honorare.
Was ist eine Honorarnote?
In Österreich heißt die Rechnung über ein Honorar oft Honorarnote: bei Vortragenden und Trainerinnen, Journalisten, Künstlerinnen und anderen Neuen Selbständigen, in den freien Berufen und bei Werkverträgen. Ein eigener Rechtsbegriff ist sie nicht. Wer selbständig und nachhaltig tätig ist, um Einnahmen zu erzielen, ist umsatzsteuerlich Unternehmer (§ 2 Abs. 1 UStG) – mit oder ohne Gewerbeberechtigung. Dann ist die Honorarnote eine Rechnung im Sinne des § 11 UStG, und es zählt ihr Inhalt, nicht der Titel.
Was muss drauf?
Welche Angaben nötig sind, hängt davon ab, ob Sie Umsatzsteuer verrechnen:
- Als Kleinunternehmer (Umsatz bis 55.000 € brutto im Jahr) genügt eine vereinfachte Rechnung: Ihr Name und Ihre Anschrift, die Leistung, der Leistungszeitraum, das Ausstellungsdatum, der Betrag in einer Summe und der Hinweis auf die Befreiung. Name des Auftraggebers und eine fortlaufende Nummer sind nicht vorgeschrieben, aber üblich – mehr unter Rechnung als Kleinunternehmer.
- Mit Umsatzsteuer gelten alle Pflichtangaben einer Rechnung: dazu Auftraggeber, fortlaufende Nummer, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag und Ihre UID-Nummer. Bis 400 € brutto genügt eine Kleinbetragsrechnung.
- Steuerfreie Leistungen, etwa Heilbehandlungen von Ärzten, Psychotherapeutinnen, Hebammen oder Angehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG), nennen statt des Steuersatzes die Befreiung. Diese Umsätze zählen bei der Kleinunternehmergrenze nicht mit.
Eine Unterschrift braucht die Honorarnote nicht. Spesen wie Fahrtkosten verrechnen Sie als eigene Position; sie gehören zum Entgelt.
Muster einer Honorarnote
Eine Vortragende, Kleinunternehmerin, rechnet zwei Abende an einer Volkshochschule ab:
Mag. Eva MusterErwachsenenbildungLandstraße 8, 4020 Linz
Rechnung an Volkshochschule BeispielHauptstraße 14040 Linz
| Pos | Beschreibung | Menge | Einzelpreis | GesamtpreisGesamt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Vortrag „Buchhaltung für Einsteiger“ (Einheiten) | 6 | 80,00 € | 480,00 € |
| 2 | Fahrtkosten laut Vereinbarung (Abende) | 2 | 12,00 € | 24,00 € |
- Rechnungsbetrag:
- 504,00 €
Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG
Verrechnet sie Umsatzsteuer, wählt sie „Unternehmer mit USt“: Dann stehen Nettobetrag, Steuersatz und Umsatzsteuer getrennt darauf, dazu ihre UID-Nummer.
Ab wann Steuern anfallen
Die Honorarnote selbst löst keine Steuer aus; entscheidend sind Ihr Jahresumsatz und Ihr Einkommen im ganzen Jahr:
- Umsatzsteuer: keine, solange Sie Kleinunternehmer sind (bis 55.000 € brutto Umsatz). Den Stand im laufenden Jahr prüfen Sie mit dem Kleinunternehmergrenze-Rechner.
- Einkommensteuer: Ein Einkommen bis 13.539 € im Jahr 2026 ist steuerfrei (Tarifstufe 0 %). Haben Sie daneben ein Gehalt, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, sobald Ihre anderen Einkünfte 730 € im Jahr übersteigen (§ 41 Abs. 1 Z 1 EStG).
- Sozialversicherung: Neue Selbständige sind bei der SVS pflichtversichert, wenn ihre Einkünfte 6.613,20 € im Jahr (2026) übersteigen.
Einkünfte sind der Gewinn: Ihre Honorare abzüglich der Betriebsausgaben. Für Ihren Fall rechnet das Finanzamt bzw. die SVS nach der Steuererklärung.
So geht es im Generator
Wählen Sie den Titel „Honorarnote“ und die passende Rechnungsart: „Kleinunternehmer“ ohne Umsatzsteuer oder „Unternehmer mit USt“. Vergeben Sie die Nummern fortlaufend, z. B. 2026-01, 2026-02 – eine Reihe für alle Honorarnoten und Rechnungen. Speichern Sie die ausgefüllte Honorarnote unter „Meine Daten“ als Vorlage; beim nächsten Auftrag ändern Sie nur Nummer, Datum und Leistung.
Häufige Fragen
Honorarnote oder Rechnung – was ist der Unterschied?
Rechtlich keiner. „Honorarnote“ ist in Österreich der übliche Name für eine Rechnung über ein Honorar; für Unternehmer gelten dieselben Pflichtangaben nach § 11 UStG.
Wie schreibe ich eine Honorarnote?
Mit Ihren Daten, dem Auftraggeber, einer fortlaufenden Nummer, Datum und Zeitraum der Leistung, einer genauen Beschreibung, dem Betrag und – je nach Fall – der Umsatzsteuer oder dem Hinweis auf die Befreiung. Der Generator zeigt vor dem Download, welche Angaben fehlen.
Kann ich als Privatperson eine Honorarnote stellen?
Ja. Für eine einmalige Tätigkeit ohne Absicht, sie zu wiederholen, sind Sie meist kein Unternehmer und weisen keine Umsatzsteuer aus. Das Honorar ist trotzdem Einkommen. Mehr unter Rechnung als Privatperson.
Wie werden Honorarnoten nummeriert?
Fortlaufend und jede Nummer nur einmal, z. B. mit dem Jahr davor (2026-01, 2026-02). Mehrere Nummernkreise, etwa je Tätigkeit, sind zulässig, wenn jede Nummer eindeutig bleibt.
Gibt es die Vorlage auch für Word?
Der Generator erstellt eine PDF. Ihre Vorlage speichern Sie unter „Meine Daten“ in Ihrem Browser oder als Datei, die Sie wieder laden. Eine Word-Datei bietet er nicht an – für die Honorarnote ist sie auch nicht nötig.
Honorarnote in der 24-Stunden-Betreuung?
Personenbetreuung ist in Österreich ein Gewerbe (§ 159 GewO öffnet in neuem Tab), die Betreuerin oder der Betreuer also Unternehmer. Die Honorarnote ist eine Rechnung mit denselben Angaben wie oben: Nennen Sie den Betreuungszeitraum und die Leistung, z. B. „Personenbetreuung 01.–14.10.2026, 14 Tage“. Liegen Ihre Umsätze unter der Kleinunternehmergrenze, verrechnen Sie keine Umsatzsteuer und schreiben den Hinweis auf die Befreiung dazu – sofern Sie Ihr Unternehmen von Österreich aus betreiben; sonst nur über das Kleinunternehmerverfahren Ihres Heimatstaats in der EU, siehe Rechnung als Kleinunternehmer.
Ich möchte eine Honorarnote bei der Krankenkasse einreichen.
Dann suchen Sie die Kostenerstattung für Rechnungen von Wahlärzten oder Therapeutinnen: Sie läuft über die ÖGK öffnet in neuem Tab bzw. Ihren Versicherungsträger, nicht über diese Seite.
Quellen
- § 11 UStG 1994 – Ausstellung von Rechnungen ris.bka.gv.at öffnet in neuem Tab
- § 2 UStG 1994 – Unternehmer, Unternehmen ris.bka.gv.at öffnet in neuem Tab
- § 6 UStG 1994 – Steuerbefreiungen ris.bka.gv.at öffnet in neuem Tab
- § 41 EStG 1988 – Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften ris.bka.gv.at öffnet in neuem Tab
- BMF – Steuertarif und Steuerabsetzbeträge bmf.gv.at öffnet in neuem Tab
- SVS – Aktuelle sozialversicherungsrechtliche Werte svs.at öffnet in neuem Tab
- § 159 GewO 1994 – Personenbetreuung ris.bka.gv.at öffnet in neuem Tab
- WKO – Erfordernisse einer Rechnung wko.at öffnet in neuem Tab