UID-Nummer auf der Rechnung

Wann Ihre eigene UID-Nummer und die Ihres Kunden auf die Rechnung gehören – über 10.000 €, bei Reverse Charge, als Kleinunternehmer –, was gilt, wenn der Kunde keine hat, und wie Sie eine bekommen.

Rechnung jetzt erstellen

Öffnet die Vorlage mit der Rechnungsart „Unternehmer mit USt“ – kostenlos, ohne Anmeldung.

ATÖsterreich · § 11 Abs. 1 Z 3 lit. b und i UStG 1994

Stand: . Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. So prüfen wir unsere Inhalte.

Das Wichtigste in Kürze

  • ATU+ 8 Ziffern So ist eine österreichische UID-Nummer aufgebaut, z. B. ATU12345678. Jedes Unternehmen hat nur eine.
  • 10.000 €brutto Über diesem Gesamtbetrag gehört bei Rechnungen an Unternehmer auch deren UID-Nummer auf die Rechnung.
  • KU Kleinunternehmer brauchen auf Inlandsrechnungen keine eigene UID-Nummer – nur für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Staaten.

Was ist die UID-Nummer?

Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist die Nummer, unter der ein Unternehmen für die Umsatzsteuer erfasst ist. In Österreich beginnt sie mit „ATU“, gefolgt von acht Ziffern. Das Finanzamt vergibt sie; jedes Unternehmen bekommt nur eine, auch wenn es mehrere Betriebe hat. Mit der UID-Nummer zeigt Ihr Kunde, dass er als Unternehmen einkauft und nicht privat.

Die UID-Nummer ist nicht die Steuernummer: Die Steuernummer verwendet das Finanzamt intern und für FinanzOnline; sie gehört in Österreich nicht zu den Pflichtangaben einer Rechnung. Auch Nummern mit den Präfixen „EU“, „IM“ oder „IN“ und Nummern mit der Endung „-EX“ sind keine UID-Nummern, sondern Kennungen für Sonderregelungen wie den Import-One-Stop-Shop oder die grenzüberschreitende Kleinunternehmerregelung; im UID-Bestätigungsverfahren lassen sie sich nicht abfragen.

Ihre eigene UID-Nummer

Ihre UID-Nummer muss auf die Rechnung, soweit Sie im Inland Umsätze ausführen, die Sie zum Vorsteuerabzug berechtigen (§ 11 Abs. 1 Z 3 lit. i UStG) – also als Unternehmer, der Umsatzsteuer verrechnet. Ohne dieses Recht, etwa als Kleinunternehmer, ist sie keine Pflichtangabe.

Gehört Ihre eigene UID-Nummer auf die Rechnung?
Sie stellen aus als …Eigene UID-Nummer
Unternehmer mit UmsatzsteuerJa, Pflichtangabe
Kleinunternehmer, Kunde im InlandNein
Kleinunternehmer, Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-StaatJa, zusammen mit der UID-Nummer des Kunden
Kleinbetragsrechnung bis 400 €Nein
Privatperson (Privatverkauf)Nein – Privatpersonen haben keine

Die UID-Nummer des Kunden

Übersteigt der Gesamtbetrag einer Rechnung 10.000 € inklusive Umsatzsteuer, gehört die UID-Nummer des Kunden auf die Rechnung – wenn Sie in Österreich ansässig sind oder hier eine Betriebsstätte haben und Ihr Kunde als Unternehmer für sein Unternehmen kauft (§ 11 Abs. 1 Z 3 lit. b UStG). Maßgeblich ist der Gesamtbetrag auf der Rechnung, also Entgelt plus Umsatzsteuer (UStR Rz 1554).

Wann die UID-Nummer des Kunden auf die Rechnung muss
FallUID-Nummer des Kunden
Rechnung an ein Unternehmen, bis 10.000 € bruttoNicht vorgeschrieben
Rechnung an ein Unternehmen, über 10.000 € bruttoPflicht
Reverse Charge (z. B. Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat, Bauleistung)Pflicht, unabhängig vom Betrag
Innergemeinschaftliche LieferungPflicht, aus dem anderen EU-Staat
Rechnung an eine PrivatpersonKeine
Beispiel: Rechnung über 10.000 € mit der UID-Nummer des Kunden

Elektro Muster e.U.Bahnhofstraße 89500 VillachUID: ATU12345678

Rechnungs-Nr.
2026-077
Rechnungsdatum
20.10.2026
Leistungsdatum
06.–10.10.2026

Rechnung an Hotel Seeblick GmbHSeepromenade 29220 VeldenUID: ATU87654321

PosBeschreibungMengeEinzelpreisMwStGesamtpreisGesamt
1Elektro­installation Seminar­raum, Material16.400,00 €20%6.400,00 €
2Arbeitszeit Elektriker6468,00 €20%4.352,00 €
Gesamtpreis netto:
10.752,00 €
zzgl. Umsatzsteuer 20%
2.150,40 €
Gesamtpreis brutto:
12.902,40 €

Bei Reverse Charge und innergemeinschaftlichen Lieferungen gehören beide UID-Nummern auf jede Rechnung, auch auf kleine; dort sollten Sie die UID-Nummer Ihres Kunden vorher über FinanzOnline bestätigen lassen (unten). Wie diese Rechnungen aussehen, steht unter Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferung.

Kunde ohne UID-Nummer

Nicht jedes Unternehmen hat eine UID-Nummer: Wer nur steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug ausführt, etwa ein Kleinunternehmer, bekommt sie nicht automatisch. Hat Ihr Kunde keine gültige UID-Nummer oder nennt er sie nicht, genügt auf einer Rechnung über 10.000 € der Hinweis „Keine UID angegeben“; für Sie hat das keine Folgen (UStR Rz 1554). Hat er nur eine ausländische UID-Nummer, geben Sie diese an.

Die Richtigkeit dieser UID-Nummer müssen Sie nicht prüfen. Ihr Kunde braucht sie aber: Er darf die Vorsteuer erst abziehen, wenn die Rechnung alle Merkmale enthält, auch seine UID-Nummer. Fehlt sie, kann nur der Aussteller die Rechnung berichtigen.

Anders bei Geschäften mit Unternehmen in anderen EU-Staaten: Teilt Ihr Kunde keine UID-Nummer aus seinem Staat mit, ist eine innergemeinschaftliche Lieferung nicht steuerfrei. Auch bei Dienstleistungen muss er Ihnen seine UID-Nummer mitteilen – klären Sie das vor der Rechnung.

UID-Nummer prüfen (Stufe 1 und 2)

Bevor Sie an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat ohne Umsatzsteuer abrechnen, lassen Sie sich seine UID-Nummer bestätigen. Österreichische Unternehmen fragen dafür über FinanzOnline ab (UID-Bestätigungsverfahren):

  • Stufe 1 sagt nur, ob die UID-Nummer gültig ist.
  • Stufe 2 bestätigt die Nummer zusammen mit Name und Anschrift des Unternehmens – die richtige Wahl bei neuen Kunden und im Zweifel.

Die ausgedruckte Bestätigung ist ein Beleg; bewahren Sie sie auf (§ 132 BAO). Zusätzlich können Sie selbst über den EU-Server (MIAS/VIES) abfragen. Wie oft Sie prüfen, schreibt niemand vor; eine bestätigte Nummer gilt für den ganzen Tag der Abfrage. Für die Regel über 10.000 € im Inland müssen Sie die UID-Nummer nicht prüfen.

UID-Nummer beantragen

  • Von Amts wegen: Wer im Inland Umsätze mit Vorsteuerabzug ausführt, bekommt die UID-Nummer mit der Steuernummer, wenn er den Fragebogen bei der Betriebseröffnung einreicht (Verf24 für natürliche Personen, Verf15 für GmbH und AG, Verf16 für andere Gesellschaften).
  • Auf Antrag: Sonst beantragen Sie sie beim Finanzamt mit dem Formular U15. Kleinunternehmer haben nur dann Anspruch, wenn sie die UID-Nummer für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Staaten brauchen – etwa, um eine Dienstleistung an ein Unternehmen in Italien abzurechnen.
  • Ohne Gewerbeschein: Es kommt nicht auf die Gewerbeberechtigung an, sondern darauf, ob Sie umsatzsteuerlich Unternehmer sind. Auch Neue Selbständige und freie Berufe bekommen eine UID-Nummer, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Änderungen von Name oder Anschrift melden Sie dem Finanzamt; fallen die Voraussetzungen weg, innerhalb eines Monats.

Ist Ihre UID-Nummer noch nicht vergeben, fehlt auf Ihren Rechnungen eine Pflichtangabe: Ihr Kunde kann die Vorsteuer erst abziehen, wenn Sie die Rechnung um die Nummer ergänzen (UStR Rz 1539). Beantragen Sie sie deshalb vor der ersten Rechnung. Die Formulare bietet das Unternehmensserviceportal öffnet in neuem Tab.

So geht es im Generator

  • Schreiben Sie Ihre UID-Nummer in die Fußzeile („UID-Nr.:“) und die Ihres Kunden in das Feld „Rechnung an“ – oder dort „Keine UID angegeben“.
  • Bei „Unternehmer mit USt“ warnt der Pflichtangaben-Check vor dem Download, wenn Ihre UID-Nummer fehlt und wenn eine Rechnung über 10.000 € keine UID-Nummer des Kunden enthält.
  • Als Kleinunternehmer wählen Sie die Rechnungsart „Kleinunternehmer“; dort ist keine UID-Nummer vorgeschrieben.

Häufige Fragen

Ab wann muss die UID-Nummer auf die Rechnung?

Ihre eigene immer, wenn Sie Umsatzsteuer verrechnen. Die Ihres Kunden ab einem Gesamtbetrag über 10.000 € inklusive Umsatzsteuer, bei Reverse Charge und innergemeinschaftlichen Lieferungen schon ab dem ersten Euro.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine UID-Nummer?

Für Rechnungen an Kunden in Österreich nicht. Sie brauchen sie für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Staaten, etwa wenn Sie dorthin Dienstleistungen erbringen. Mehr unter Rechnung als Kleinunternehmer.

Haben Privatpersonen eine UID-Nummer?

Nein. Wer privat einkauft, darf auch keine UID-Nummer angeben. Eine Rechnung an eine Privatperson braucht deshalb nie deren UID-Nummer.

Muss ich die UID-Nummer meines Kunden prüfen?

Für die Regel über 10.000 € nicht. Rechnen Sie ohne Umsatzsteuer ab (Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferung), prüfen Sie sie über das UID-Bestätigungsverfahren in FinanzOnline und bewahren Sie die Bestätigung auf.

Gilt die Grenze von 10.000 € auch für Kleinbetragsrechnungen?

Die Frage stellt sich nicht: Kleinbetragsrechnungen reichen nur bis 400 €. Sie brauchen weder Ihre noch die UID-Nummer des Kunden.

Quellen

Rechnungsmerkmale nach Betrag