Rechnungsnummer: Regeln und Beispiele für Österreich

Jede vollständige Rechnung braucht eine fortlaufende Nummer, die nur einmal vergeben wird. Wie Sie sie aufbauen, wann Sie neu zu zählen beginnen dürfen und welche Rechnungen ohne Nummer auskommen.

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ATÖsterreich · § 11 Abs. 1 Z 3 lit. h UStG 1994

Stand: . Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. So prüfen wir unsere Inhalte.

Das Wichtigste in Kürze

  • 1 × Jede Rechnungsnummer darf nur einmal vergeben werden; die Nummern folgen in einer festen Reihe aufeinander.
  • A–Z0–9 Buchstaben sind erlaubt, z. B. „RE-2026-014“. Mehrere Nummernkreise auch, wenn die Zuordnung eindeutig ist.
  • 400 €brutto Bis zu diesem Gesamtbetrag (Kleinbetragsrechnung) und bei der vereinfachten Rechnung der Kleinunternehmer ist keine Nummer vorgeschrieben.

Was ist eine Rechnungs­nummer?

Die Rechnungsnummer ist eine fortlaufende Nummer aus einer oder mehreren Zahlenreihen, die eine Rechnung eindeutig kennzeichnet und nur einmal vergeben wird (§ 11 Abs. 1 Z 3 lit. h UStG). Sie ist in Österreich eine Pflichtangabe jeder Rechnung über 400 € (außer bei der vereinfachten Rechnung der Kleinunternehmer): Fehlt sie, kann Ihr Kunde die Vorsteuer aus der Rechnung nicht abziehen, bis sie berichtigt ist.

Die Nummer macht jede Rechnung eindeutig identifizierbar – für Ihre Buchhaltung, für Ihren Kunden und für das Finanzamt. Prüfen muss Ihr Kunde die Reihe nicht: Laut den Umsatzsteuerrichtlinien ist die fortlaufende Nummer vom Leistungsempfänger nicht zu überprüfen (UStR Rz 1539). Für eine saubere, nachvollziehbare Reihe sind also Sie verantwortlich.

Die Regeln

Das Umsatzsteuergesetz schreibt kein bestimmtes Format vor. Die Umsatzsteuerrichtlinien des Finanzministeriums (Rz 1548–1553) legen fest, was erlaubt ist:

  • Fortlaufend und einmalig. Jede Nummer folgt der vorigen und kommt nur ein einziges Mal vor.
  • Buchstaben sind erlaubt, solange die fortlaufende Reihe erkennbar bleibt, z. B. „RE-2026-014“.
  • Der Beginn ist frei wählbar, muss aber systematisch sein. Sie dürfen bei 1 oder bei 1001 beginnen und jedes Jahr – sogar jeden Tag – neu zu zählen anfangen.
  • Mehrere Nummernkreise sind zulässig, etwa je Filiale, Betriebsstätte, Registrierkasse, Warengruppe oder Vertriebsweg. Jede Rechnung muss eindeutig einem Kreis zuzuordnen sein.
  • Gutschriften (Abrechnungen durch den Kunden) brauchen ebenfalls eine Nummer; sie dürfen einen eigenen Kreis haben.
  • Rechnungen an Privatkunden zählen mit. Laut WKO darf die Nummer auf ihnen nur entfallen, wenn Sie für Privatkunden einen eigenen Rechnungskreis führen; sonst nummerieren Sie alle Rechnungen gemeinsam.

Formate mit Beispielen

Jedes dieser Formate erfüllt die Regeln. Wählen Sie eines und bleiben Sie dabei – ein Wechsel mitten im Jahr macht die Reihe schwer nachvollziehbar.

Gebräuchliche Formate für Rechnungsnummern
FormatBeispielPasst, wenn …
Jahr und laufende Nummer2026-001, 2026-002Sie jedes Jahr neu zählen wollen
Kürzel, Jahr und NummerRE-2026-0042Sie auch Gutschriften (GS-2026-…) oder Angebote nummerieren
Nummernkreis je StandortW-2026-015, G-2026-015Sie mehrere Filialen oder Betriebsstätten haben
Datum und Tagesnummer20261020-01Sie viele Rechnungen am Tag schreiben (täglicher Neubeginn)
Einfache Zahl1, 2, 3 …Sie wenige Rechnungen schreiben und nie neu beginnen

Vermeiden Sie Nummern, die nur aus der Kundennummer oder dem Datum ohne laufenden Teil bestehen: Schreiben Sie zwei Rechnungen an denselben Kunden oder am selben Tag, wäre die Nummer nicht mehr einmalig.

Neues Jahr, Lücken, Korrekturen

Darf ich im Jänner wieder bei 1 beginnen?

Ja, wenn das Jahr Teil der Nummer ist (2027-001 nach 2026-148). So bleibt jede Nummer einmalig, und der Neubeginn ist systematisch, wie es die Richtlinien verlangen.

Was, wenn eine Nummer fehlt?

Das Gesetz verlangt eine fortlaufende, einmalig vergebene Nummer; das Wort „lückenlos“ steht nicht darin. Eine Lücke sollten Sie bei einer Prüfung aber erklären können. Löschen Sie deshalb keine ausgestellte Rechnung, sondern heben Sie sie mit einer Stornorechnung auf, und notieren Sie, warum eine Nummer nicht verwendet wurde (z. B. ein verworfener Entwurf).

Welche Nummer bekommt eine berichtigte Rechnung?

Beides ist möglich (UStR Rz 1541): Behalten Sie die Nummer, muss die Rechnung als berichtigte Rechnung gekennzeichnet sein. Vergeben Sie eine neue Nummer, muss die Rechnung auf die ursprüngliche Rechnung und deren Nummer verweisen – so wie im Beispiel:

Beispiel: berichtigte Rechnung mit neuer Nummer

Tischlerei MusterHauptplatz 34020 LinzUID: ATU12345678

Rechnungs-Nr.
2026-018
Rechnungsdatum
20.10.2026
Leistungsdatum
30.09.2026

Rechnung an Café Beispiel GmbHLandstraße 94020 LinzUID: ATU87654321

PosBeschreibungMengeEinzelpreisMwStGesamtpreisGesamt
1Sitzbank aus Eiche, Maß­anfertigung11.850,00 €20%1.850,00 €
Gesamtpreis netto:
1.850,00 €
zzgl. Umsatzsteuer 20%
370,00 €
Gesamtpreis brutto:
2.220,00 €

Berichtigte Rechnung – ersetzt Rechnung Nr. 2026-015 vom 02.10.2026.

Wie Sie eine Rechnung stornieren und neu ausstellen, steht unter Gutschrift, Stornorechnung und Rechnungskorrektur.

Wann keine Nummer nötig ist

  • Kleinbetragsrechnung: Bis 400 € Gesamtbetrag genügen weniger Angaben, die Nummer gehört nicht dazu (§ 11 Abs. 6 UStG). Sie dürfen Kleinbetragsrechnungen trotzdem in Ihre Reihe aufnehmen (UStR Rz 1550). Mehr unter Kleinbetragsrechnung.
  • Kleinunternehmer: Seit 1. Jänner 2025 genügt Kleinunternehmern unabhängig vom Betrag eine vereinfachte Rechnung, ebenfalls ohne Nummer. Mehr unter Rechnung als Kleinunternehmer.
  • Privatverkauf: Wer nicht Unternehmer ist, muss keine Rechnung schreiben und keine Nummer vergeben. Mehr unter Rechnung als Privatperson.

Das gilt für die Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz. Bei Barzahlung – auch mit Bankomat- oder Kreditkarte – müssen Sie aber unabhängig vom Betrag einen Beleg mit fortlaufender Nummer ausgeben, auch als Kleinunternehmer und an Privatkunden (Belegerteilungspflicht, § 132a BAO); Ausnahmen regelt die Barumsatzverordnung 2015.

Eine Nummer ist trotzdem sinnvoll: Sie und Ihre Kunden finden jede Rechnung wieder. Bitten Sie Ihre Kunden, die Nummer als Zahlungsreferenz anzugeben, ordnen Sie jede Zahlung sofort zu.

So geht es im Generator

  • Tragen Sie die Nummer bei „Rechnungs-Nr.“ ein. Das Feld nimmt jedes Format an, auch Buchstaben und Bindestriche.
  • Bei „Unternehmer mit USt“ warnt der Pflichtangaben-Check vor dem Download, wenn die Nummer fehlt.
  • Im Archiv unter „Meine Daten“ machen Sie aus einer früheren Rechnung eine neue mit der nächsten Nummer. Arbeiten Sie mit einer Vorlage oder auf mehreren Geräten, prüfen Sie die Nummer vor jeder Rechnung: Jede Nummer darf nur einmal vorkommen.

Häufige Fragen

Wie erstelle ich eine Rechnungsnummer?

Legen Sie ein Format fest, z. B. Jahr und laufende Nummer, und zählen Sie mit jeder Rechnung um eins weiter: 2026-001, 2026-002, 2026-003. Notieren Sie die zuletzt vergebene Nummer, etwa in einer Liste oder Ihrer Buchhaltung.

Darf ich mit einer hohen Nummer beginnen?

Ja. Der Beginn ist frei wählbar; ob Sie bei 1 oder bei 1001 beginnen, spielt keine Rolle, solange es danach fortlaufend weitergeht.

Gilt das auch für Honorarnoten?

Ja. Eine Honorarnote ist eine Rechnung und braucht eine fortlaufende Nummer, außer Sie stellen als Kleinunternehmer die vereinfachte Rechnung aus. Mehr unter Honorarnote schreiben.

Gilt eine Rechnung ohne Rechnungsnummer?

Sie ist eine Rechnung, aber keine vollständige: Über 400 € kann Ihr Kunde aus ihr keine Vorsteuer abziehen. Stellen Sie eine berichtigte Rechnung mit Nummer aus; berichtigen kann nur, wer die Rechnung ausgestellt hat.

Was bedeutet „Re.-Nr.“?

Es ist die gebräuchliche Abkürzung für Rechnungsnummer, ebenso „Rg.-Nr.“ und „Rechnungs-Nr.“. Welche Bezeichnung Sie verwenden, ist nicht vorgeschrieben – entscheidend ist die Nummer selbst. Die Übersicht der WKO öffnet in neuem Tab nennt alle Rechnungsmerkmale.

Quellen

Alle Pflichtangaben nach § 11 UStG