Kostenlos Rechnung erstellen

Direkt in die Vorlage tippen und als PDF herunterladen – ohne Anmeldung, Ihre Daten bleiben auf Ihrem Gerät.

Rechnungsart – Bestimmt die Pflichtangaben-Prüfung vor dem Download.
PDF · wird in Ihrem Browser erzeugt Design: Klassisch
Rechnungspositionen
PosBeschreibungMengeEinzelpreisMwStGesamtpreisLöschen
Gesamtpreis Position 1:10,00 €
Gesamtpreis netto 10,00 €
zzgl. 20 % MwSt 2,00 €
Gesamtpreis brutto 12,00 €

Rechnung schreiben in 3 Schritten

  1. Felder ausfüllen Tippen Sie direkt in die Rechnungsvorlage: Ihre Daten, den Kunden, die Positionen.
  2. Rechnungsart wählen Mit USt, Kleinunternehmer, Kleinbetrag oder privat: Sie bestimmt Steuer und Pflichtangaben.
  3. PDF herunterladen Vor dem Download prüft der Generator die Pflichtangaben. Die PDF entsteht in Ihrem Browser.

Mit einer gespeicherten Rechnungsvorlage geht jede weitere Rechnung schneller: einmal unter „Meine Daten“ speichern, beim nächsten Mal öffnen – so funktioniert die Vorlage.

Wenn, dann richtig

Wir zeigen Ihnen alle Pflichtangaben einer Rechnung in Österreich.

Wie viel auf die Rechnung muss, hängt vom Gesamtbetrag und von Ihrer Rechnungsart ab: Bis 400 € genügt weniger, über 10.000 € kommt die UID-Nummer des Kunden dazu. Alle Rechnungsmerkmale nach § 11 UStG stehen mit den Quellen im Ratgeber.

Pflichtangaben in Österreich

Für wen ist der Rechnungs­generator?

Für alle, die in Österreich eine Rechnung schreiben – vom Kleinunternehmer bis zur GmbH. Die Rechnungsart im Editor legt fest, ob Umsatzsteuer verrechnet wird und welche Angaben vor dem Download geprüft werden.

Kleinunternehmer
Umsatz bis 55.000 € brutto im Jahr: Rechnung ohne Umsatzsteuer, mit dem Hinweis auf die Befreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
Einzelunternehmen und Gewerbe
Mit Umsatzsteuer: Rechnung mit allen Pflichtangaben, Ihre UID-Nummer inklusive. Nicht im Firmenbuch eingetragene Gewerbetreibende nennen Namen und Standort der Gewerbeberechtigung.
Freie Berufe und Neue Selbständige
Auch ohne Gewerbeberechtigung sind Sie umsatzsteuerlich Unternehmer – mit Umsatzsteuer oder als Kleinunternehmer. Steuerfreie Heilbehandlungen nennen die Befreiung im Steuerhinweis. Abgerechnet wird oft mit einer Honorarnote.
GmbH, FlexCo, OG und KG
Dazu kommen Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (§ 14 UGB). Auch eine GmbH kann Kleinunternehmer sein, solange der Umsatz unter der Grenze bleibt.
Vereine
Mit der ZVR-Zahl (§ 18 Abs. 2 VerG). Eine Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz braucht ein Verein nur, soweit er unternehmerisch tätig ist.
Vermieter
Wohnung, Ferienwohnung oder Gästezimmer: 10 % Umsatzsteuer, für Garagen 20 % – oder als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer.
Privatpersonen
Wer privat etwas verkauft, schreibt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer – freiwillig, als Beleg für beide Seiten.

Pflichtangaben auf einen Blick

In Österreich hängt der Umfang einer Rechnung vom Gesamtbetrag ab. Bis 400 € genügt eine Kleinbetragsrechnung, darüber braucht es alle Pflichtangaben nach § 11 UStG.

Rechnungsmerkmale nach Gesamtbetrag (Stand: Oktober 2026)
GesamtbetragRechnungWas draufmuss
bis 400 €bruttoKleinbetragsrechnungAussteller, Menge und Bezeichnung, Leistungsdatum, Ausstellungsdatum, Bruttobetrag und Steuersatz. Kunde, Rechnungsnummer und UID-Nummer dürfen fehlen (§ 11 Abs. 6 UStG). Kleinbetragsrechnung bis 400 €
über 400 €bruttoVollständige RechnungDazu Name und Anschrift des Kunden, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Ihre UID-Nummer sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag je Steuersatz (§ 11 Abs. 1 UStG). Alle Pflichtangaben nach § 11 UStG
über 10.000 €bruttoVollständige Rechnung mit UID des KundenGeht die Rechnung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen, gehört zusätzlich seine UID-Nummer darauf, wenn Sie im Inland Sitz, Wohnsitz oder eine Betriebsstätte haben. UID-Nummer des Empfängers
jeder Betragohne UStKleinunternehmerVereinfachte Rechnung ohne Umsatzsteuer und ohne Steuersatz, mit dem Hinweis auf die Befreiung – für Umsätze bis 55.000 € brutto im Jahr. Kleinunternehmer-Rechnung
Alle Rechnungsmerkmale nach § 11 UStG

Rechnungs­vorlage speichern und wieder­verwenden

Die Rechnung auf dieser Seite ist zugleich Ihre Rechnungsvorlage für Österreich: Füllen Sie Ihre Anschrift, Ihre Bankverbindung, das Logo und die üblichen Positionen einmal aus und speichern Sie alles unter „Meine Daten“ mit „Rechnung als Vorlage speichern …“. Beim nächsten Mal öffnen Sie die Vorlage dort und ändern nur Kunde, Nummer und Positionen. Als Datei geht es auch: „Vorlage als Datei speichern“ und „Vorlage-Datei laden“.

Eine Vorlage enthält die Texte, die Positionen und das Logo, aber kein Datum: Rechnungs- und Leistungsdatum setzen Sie jedes Mal neu. Die Rechnungsnummer muss bei einer vollständigen Rechnung fortlaufend und einmalig sein – wie Sie sie aufbauen, steht unter Rechnungsnummer: Regeln und Beispiele. Schritt für Schritt in der Hilfe.

Ihre Daten bleiben auf Ihrem Gerät

Sie brauchen kein Konto und keine Anmeldung. Was Sie in die Rechnung eintragen, bleibt in Ihrem Browser, und auch die PDF entsteht dort – wir erhalten und speichern Ihre Rechnungsdaten nicht. Damit beim Neuladen nichts verloren geht, hält der Browser einen Entwurf in diesem Tab, bis Sie ihn schließen.

Wenn Sie wollen, merkt sich der Browser mehr: Unter „Meine Daten“ speichern Sie Absender-Profile, Kunden, Leistungen und Vorlagen, und das Archiv hebt heruntergeladene Rechnungen auf. Das liegt nur in diesem Browser auf diesem Gerät und erst, wenn Sie etwas speichern. Auf ein anderes Gerät bringen Sie es mit einer Sicherungsdatei, auf Wunsch mit Passwort verschlüsselt.

Die Website zeigt keine Werbung. Google Analytics lädt nur, wenn Sie im Cookie-Hinweis zustimmen; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Ist das eine E-Rechnung?

Nein. Der Generator erstellt eine PDF-Rechnung. Die genügt in Österreich für Kunden aus der Wirtschaft und für Privatkunden; per E-Mail dürfen Sie sie schicken, wenn der Empfänger zustimmt (§ 11 Abs. 2 UStG). Eine strukturierte E-Rechnung ist seit 1. Jänner 2014 nur für Rechnungen an Bundesdienststellen Pflicht. Für Umsätze an Unternehmer in anderen EU-Staaten wird sie mit der EU-Richtlinie „ViDA“ ab 1. Juli 2030 Pflicht. Mehr dazu unter E-Rechnung in Österreich.

Häufige Fragen

Ist der Rechnungsgenerator wirklich kostenlos?

Ja. Sie können beliebig viele Rechnungen erstellen und als PDF herunterladen, ohne Konto und ohne Anmeldung. Auf der PDF steht nur, was Sie eintragen.

Wie schreibe ich als Kleinunternehmer eine Rechnung ohne Umsatzsteuer?

Wählen Sie die Rechnungsart „Kleinunternehmer“. Der Generator setzt alle Positionen auf 0 %, druckt einen einzigen Rechnungsbetrag und trägt den Hinweis auf die Befreiung ein. Was sonst gilt, steht unter Kleinunternehmer-Rechnung in Österreich.

Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Eine vereinfachte Rechnung bis 400 € inklusive Umsatzsteuer: Kunde, Rechnungsnummer und UID-Nummer dürfen fehlen, Bruttobetrag und Steuersatz genügen.

Kann ich als Privatperson eine Rechnung schreiben?

Ja, mit der Rechnungsart „Privatverkauf“: ohne Umsatzsteuer und mit einem Gesamtbetrag. Wer nicht Unternehmer ist und Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie (§ 11 Abs. 14 UStG).

Kann ich mein Logo und mehrere Steuersätze verwenden?

Ja. Das Logo laden Sie direkt in die Vorlage, und jede Position hat ihren eigenen Steuersatz; die Rechnung weist die Umsatzsteuer je Steuersatz getrennt aus.

Wie korrigiere oder storniere ich eine Rechnung?

Nur Sie als Aussteller dürfen sie berichtigen: mit einer Stornorechnung mit negativen Beträgen und einer neuen Rechnung, die auf die alte verweist. Beides geht im Generator; wie, steht unter Gutschrift und Stornorechnung.

Wie lange muss ich meine Rechnungen aufbewahren?

7 Jahre (§ 11 Abs. 2 UStG). Speichern Sie die PDF deshalb an einem Ort, der gesichert wird: Das Archiv unter „Meine Daten“ liegt nur in Ihrem Browser und ist kein Ersatz für Ihre Ablage. Ab wann die Frist läuft und wann eine Rechnung verjährt, steht unter Fristen, Verjährung und Aufbewahrung.